Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer wird dann erhoben, wenn ein Erblasser stirbt und somit das Vermögen auf eine andere Person übergeht. Sie ist zu unterscheiden von der Schenkungsteuer, die bei Schenkungen unter lebenden Personen erhoben werden kann. Im Jahr 1906 wurde die Erbschaftsteuer erstmals länderübergreifend in Deutschland eingeführt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz. Grundsätzlich wird das Vermögen des Erblassers abzüglich evtl. vorhandener Schulden, Freibeträge und Bestattungskosten besteuert.