Finanzgericht
Die Finanzgerichtsbarkeit wird in den Ländern durch die Finanzgerichte als obere Landesgerichte, im Bund durch den Bundesfinanzhof ausgeübt. Die Finanzgerichte sind zuständig insbesondere für Klagen gegen Finanzbehörden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten. Wie bei den Verwaltungsgerichten können Anfechtungs-, Verpflichtungs-, allgemeine Leistungs- und Feststellungsklagen erhoben werden. Regelmäßig muss ein Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren der Klage vorgehen.