Schenkungssteuererklärung
Beschenkter und Schenkender sind bei einer Schenkung verpflichtet, sich beim Finanzamt zu melden und ggf. eine Schenkungssteuererklärung einzureichen oder die Schenkung formlos anzuzeigen. Schenker und Beschenkter haben 3 Monate Frist, das Finanzamt über die Schenkung zu informieren. Ergibt die vorläufige Prüfung, dass eine Steuererklärung eingereicht werden muss, beträgt die Abgabefrist mindestens 1 Monat. Abgegeben werden muss die Steuererklärung in der Regel vom Beschenkten. Wer letztlich die Steuer trägt, muss in der Schenkungssteuererklärung angegeben werden.