Kanzlei für Steuerrecht

Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund in Meersburg am Bodensee

Beschenkter und Schenkender sind bei einer Schenkung verpflichtet, sich beim Finanzamt zu melden und ggf. eine Schenkungssteuererklärung einzureichen oder die Schenkung formlos anzuzeigen. Schenker und Beschenkter haben 3 Monate Frist, das Finanzamt über die Schenkung zu informieren. Ergibt die vorläufige Prüfung, dass eine Steuererklärung eingereicht werden muss, beträgt die Abgabefrist mindestens 1 Monat. Abgegeben werden muss die Steuererklärung in der Regel vom Beschenkten. Wer letztlich die Steuer trägt, muss in der Schenkungssteuererklärung angegeben werden.

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Rechtsanwalt
JUDr. Heinz Tausendfreund
Daisendorfer Str. 10
88709 Meersburg

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